NIS-2-Richtlinie: Der Digital Hub Nordschwarzwald unterstützt Unternehmen

Am 18. Oktober 2024 tritt die neue NIS-2-Richtlinie in Kraft, die das Ziel hat, die Cyberresilienz in Europa zu stärken. NIS-2 ist die Abkürzung für die Europäische Richtlinie (EU) 2022/2555 zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS) des Europäischen Parlaments. Diese Richtlinie erweitert die Anforderungen an die Netzwerk- und Informationssicherheit und betrifft nun eine größere Anzahl von Unternehmen, darunter auch viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Nordschwarzwald.

Die NIS-2-Richtlinie erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich über die bisherigen Kritischen Infrastrukturen hinaus. Im Nordschwarzwald betrifft dies neben großen Unternehmen auch viele KMUs in den Bereichen Gesundheit, Transport und digitale Infrastruktur. Auch Zulieferer könnten indirekt unter die neuen Anforderungen fallen.

Bis zum Stichtag müssen Unternehmen ihre Netzwerke und Informationssysteme absichern, technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ergreifen sowie Meldepflichten für sicherheitsrelevante Vorfälle einführen. Eine rechtzeitige Umsetzung ist entscheidend, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Zur Unterstützung bietet der Digital Hub Nordschwarzwald gemeinsam mit der IHK Nordschwarzwald am 10. September 2024 ein kostenfreies Online-Seminar an. Unter dem Titel „NIS-2: Zeit zu handeln“ erhalten Unternehmen einen Überblick über die Richtlinie und konkrete Handlungsempfehlungen. Die Teilnahme hilft Betrieben in der Region, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und ihre Cyberresilienz zu stärken, was für ihre Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit entscheidend ist.