Die Überbrückungshilfe III Plus ist eine Verlängerung der Förderung Überbrückungshilfe III und damit inhaltlich weitgehend deckungsgleich. Neu hinzu kommt eine Restart-Prämie, mit der Betriebe höhere Zuschüsse zu Personalkosten erhalten.
Die Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus muss durch sogenannte prüfende Dritte wie beispielsweise Steuerberatende erfolgen.
Details zur Überbrückungshilfe III Plus und den maßgeblichen Förderbedingungen finden Sie hier