Überbrückungshilfe IV steht in den Startlöchern

Baden-Württemberg unterstützt die Wirtschaft mit einem weiteren Hilfsangebot, um die Folgen der Corona-Pandemie zu mindern: Seit 7. Januar 2022 können betroffene Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 die Überbrückungshilfe IV beantragen.

Euro-Geldscheine von 10 bis 200 Euro.

Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus. Der Förderzeitraum läuft von Januar bis März 2022.  Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Wirtschaftsministerin Dr. Nicola Hoffmeister-Krause begrüßte vor allem, dass auch die Kosten für die 2G-Überwachung im Rahmen der Überbrückungshilfe gefördert werden und Unternehmen nicht auf diesen teils erheblichen finanziellen Belastungen sitzen blieben. 

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