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  • Förderprogramm Invest BW: Antragspause

    Das Wirtschaftsministerium teilte am 16. April 2021 mit, dass für das einzelbetriebliche Förderprogramm Invest BW ab sofort eine Antragspause eingelegt werde. Bisher wurden mehr als 300 Anträge mit einem kumulierten Antragsvolumen von fast 150 Millionen Euro und damit ausgelösten Innovations- und Investitionsaufwendungen von rund 460 Millionen Euro gestellt. Die ersten Anträge seien zwischenzeitlich bewilligt und der Wirtschaftsausschuss des Landtags habe bereits vor Ostern einer Förderung von neun großen Einzelvorhaben zugestimmt. Der Ministerrat hatte mit Zustimmung des Finanzausschusses des Landtags im Dezember 2020 die Bereitstellung einer ersten Tranche für Invest BW über 150 Millionen Euro beschlossen. Grund für die Antragspause sei nun, dass derzeit vorübergehend keine Entnahmen mehr aus den Rücklagen für „Zukunftsland BW“ bewilligt würden.

    Logo Invest BW

    Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

    Nach einer ersten Zwischenbilanz werde deutlich, dass das Programm gut ankomme. Es zeige sich bereits jetzt, dass Innovationen und Zukunftstechnologien ein Schlüsselfaktor seien, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie nachhaltig zu überwinden. „Ziel ist es natürlich, dass das Programm zeitnah wieder aufgenommen werden kann. Das Land unterstützt mit dem Förderprogramm Invest BW aktiv die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen und leistet mit den Fördermitteln einen positiven Beitrag zur Umwelt- und Ressourcenschonung. Die geförderten Innovations- und Investitionsvorhaben steigern die Wettbewerbsfähigkeit und tragen zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit am Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg bei“, so eine Sprecherin des Ministeriums.

    Bereits eingereichte Anträge werden zügig bearbeitet. Die Förderentscheidung erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen Verwaltungsvorschriften des Wirtschaftsministeriums in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Auswahl erfolgt nach Qualität und Vollständigkeit der Antragsunterlagen sowie zuerkannten Förderprioritäten unter wettbewerblichen Gesichtspunkten. Die Antragstellung beim Projektträger ist formgebunden und erfolgt auf elektronischem Wege. Anträge, die nach dem 16. April 2021, 10:00 Uhr, eingereicht wurden, können in der Begutachtung aktuell nicht mehr berücksichtigt werden.

    Quelle: Wirtschaftsministerium

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