Neue Regeln für Produktsicherheit und Marktüberwachung

Die neue Verordnung 2019/1020 des Europäischen Parlamentes bringt für Unternehmen und Importeure viele Neuerungen rund um die Marktüberwachung und Konformität von Produkten mit sich. Sie regelt unter anderem Hürden für das Inverkehrbringen nicht konformer Produkte aus Nicht-EU-Staaten,den Verzicht auf zusätzliche umfangreiche Dokumentations- oder Registrierungspflichten und eine einheitliche Marktüberwachung.

Notwendig wurde die neue Verordnung 2019/1020 vor allem aufgrund diverser Herausforderungen, die sich aus dem internationalen Online-Handel ergeben hatten. In der Vergangheit war es häufiger vorgekommen, dass nicht konforme Produkte – also Produkte, die gegen europäische Produktvorschriften verstoßen – in Europa über Online-Plattformen verkauft wurden. Das verzerrt nicht nur den Wettbewerb, sondern kann unter Umständen auch Gefahren für Verbraucher:innen mit sich bringen.
Die IHK Karlsruhe unterstützt Unternehmen bei den Themen harmonisierte Normen und Zertifizierungen durch ein breitgefächertes Angebot: Neben Informationen, dem CE-Tool und hilfreichen Linksammlungen bieten die Fachleute der IHK  auch Beratungstermine an.

Details zur neuen Verordnung 2019/1020 finden Sie hier, zum gesamten Angebot der IHK Karlsruhe gelangen Sie hier.