Instrument der Innovationsförderung über die innerbetrieblichen Prozesse hinaus
Mit der Digitalisierung und immer kürzeren Innovationszyklen Schritt zu halten, ist eine große Herausforderung für Unternehmen. Deshalb wird die fortlaufende Vernetzung, der Austausch von Wissen und der Technologietransfer, sowie die stetige Kompetenzentwicklung, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit begrenzten Ressourcen, immer wichtiger, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Es hat sich gezeigt, dass der Austausch von Wissen und Technologien zwischen Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Branchen und Sektoren sowie der öffentlichen Verwaltung einen großen Mehrwert für die Innovationsfähigkeit darstellt. Insbesondere dort, wo Experten unterschiedlicher Fachrichtungen zusammentreffen, können disruptive Ideen entstehen und Horizonte erweitert werden. Von Bedeutung ist hier auch die grundlegende Öffnung des Innovationsprozesses im Sinne einer Open-Innovation-Strategie.
Technologie- und Wissenstransfer lässt sich auf vielfältige Art und Weise nutzen und fördern. Dank der digitalen Transformation entstehen auch neue, virtuelle und effizientere Möglichkeiten, miteinander in den Austausch zu kommen. Insgesamt hat sich eine große Anzahl unterschiedlicher virtueller und physischer Transferangebote entwickelt, die Wissen vermitteln oder unterschiedlichste Akteure vernetzen: von Tutorials & Trainings, Weiterbildungen, Kooperationsbörsen, über Wissenschaft-Wirtschaft-Arbeitskreise, Crowdsourcing-Angebote, regionale Cluster-Initiativen sowie themen- und technologiebezogene Hubs und Labore, bis hin zu Veranstaltungen und Messen.
Das Land Baden-Württemberg betrachtet den Technologie- und Wissenstransfer als zentrales Instrument, mit dem Unternehmen innerbetrieblich und darüber hinaus Prozesse optimieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit durch neue Produkte, Services und Geschäftsmodelle stärken können. In diesem Rahmen stellt auch das Land eine große Bandbreite an Transferangeboten zur Verfügung, in deren Rahmen für diverse Branchen, von der industriellen Produktion über das Handwerk bis hin zum Handel aktuelles Wissen zu wichtigen Technologien, wie der Künstlichen Intelligenz, vermittelt wird. Grundsätzlich wird sich der Transfer auch zukünftig immer stärker digitalisieren, sodass virtuelle Kommunikationswege, Plattformen und Formate stärker in den Fokus rücken. Gerade die Digitalisierung des Transfers wird dazu beitragen, über das bisher Bekannte hinaus neue Transferangebote zu entwickeln und den Zugriff auf wichtiges Expertenwissen in den verschiedensten Branchen- und Technologiefeldern auch für neue Nutzergruppen zu erleichtern.
Fördermöglichkeiten für Maßnahmen im Bereich Technologietrends und Wissenstransfer
Über einen Innovationsgutschein förderfähig sind zum Beispiel Recherchen und Machbarkeitsstudien, Material- oder Designuntersuchungen oder auch der Bau von Prototypen und Tests zur Sicherstellung von Qualität oder Umweltverträglichkeit. Anders als bisher gibt es nicht mehr fünf, sondern nur noch drei Gutscheinlinien: Innovationsgutschein BW (maximal 7.500 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent), Innovationsgutschein Hightech BW (maximal 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent), Innovationsgutschein Start-up BW (maximal 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent).
Dieser Förderrahmen schafft die administrative Grundlage für einzelne thematische Bekanntmachungen, vergleichbar Horizon2020 für die Calls der EU. Projektvorschläge können auf Grundlage von einzelnen Förderaufrufen eingereicht werden. In diesen wird das jeweils adressierte Themenfeld im Hinblick auf die angeführten Schwerpunkte „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“ konkretisiert. Dabei handelt es sich um thematische Ausschnitte aus dem vorliegenden Förderrahmen, aus dem sich alle weiteren Bedingungen ergeben. Förderaufrufe finden zu unterschiedlichen Zeitpunkten innerhalb des Kalenderjahrs statt und werden im Internet unter www.digitale-technologien.de bekannt gegeben. Ebenfalls werden die verfügbare Höhe der Fördermittel sowie der konkrete Umsetzungszeitraum im jeweiligen Förderaufruf genannt.
Dem Förderrahmen liegen die drei Schwerpunktbereiche „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“ zu Grunde. Diese setzen aufeinander auf und bilden in ihrer Kombination den Rahmen für die angestrebten Vorhaben. Ausgangspunkt der Vorhaben sollen Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung sein. Die angestrebten Verbundprojekte sollen technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und Nutzbarkeit sowie gesellschaftliche Akzeptanz neuer, innovativer digitaler Technologien und Anwendungen demonstrieren. Die Förderung soll Voraussetzungen für die Etablierung und Verbreitung von Geschäftsmodellinnovationen und Ökosystemen (u. a. Kooperationsmodelle, digitale Markt-/Plattformen) schaffen, indem sie Entwicklungsrisiken durch die staatliche Unterstützung reduziert.
Im Rahmen der angestrebten Fördermaßnahmen kann es, je nach Anwendungsbereich und Zielstellung, notwendig sein:
Genauere Informationen zum Spektrum möglicher Technologien, Anwendungen und Ökosysteme können dem Volltext (siehe Link) entnommen werden.
Gefördert wird die Bereitstellung und Abwicklung von Intensivberatungen durch einen Projektträger (Zuwendungsempfänger). Mit der Intensivberatung sollen kleine und mittlere Unternehmen des stationären Einzelhandels dabei unterstützt werden, sich fit für die Zukunft und die digitale Transformation zu machen, sich strategisch neu und wettbewerbsfähig zu positionieren und die klassische Geschäftstätigkeit mit dem Onlinehandel zu kombinieren.
Die Förderrichtlinie „Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“ dient der Förderung der umfassen-den Erforschung und Entwicklung (FuE) innovativer, datenorientierter Produktionsverfahren und der Implementierung von Industrie 4.0 in den Wertschöpfungssystemen der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie. Sie unterstützt das in der Nationalen Industriestrategie 2030 formulierte Ziel zur Stärkung neuer Technologien als entscheidenden Treiber des Strukturwandels. Auch die in der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung verankerte Zielsetzung zur Stär-kung des Ideen-, Wissens- und Technologietransfers wird direkt angesprochen. Sie ist zudem in den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Juni 2020 gestarteten „Transformationsdialog Automobilwirtschaft“ und in der vom BMWi und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) getragenen „Plattform Industrie 4.0“ eingebunden.
Bewerben können sich Netzwerke aus mindestens sechs kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Standort/Betriebsstätte in Deuschland sowie möglicher weiterer Partner. Bei internationalen Innovationsnetzwerken müssen mindestens vier KMU und einer Netzwerkmanagementeinrichtung mit Standort in Deutschland sowie mindestens zwei mittelständischen Unternehmen ohne eine Betriebsstätte oder Niederlassung inDeutschland und einer weiteren unterstützenden Einrichtung zusammenerbeiten. Die Beteiligung der mittelständischen Unternehmen ohne Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland an einem Netzwerk sollte nicht höher als 50 % sein.
Die Managementleistungen sollen die Erschließung von Synergieeffekten zwischen den Netzwerkpartnern unterstützen, dienen zur konzeptionellen Vorbereitung und Umsetzung von FuE-Projekten im Netzwerk, der Koordinierung der FuE-Aktivitäten sowie der Organisation und Weiterentwicklung der Innovationsnetzwerke sowie bei internationalen Netzwerken zur Unterstützung bei der Internationalisierung der Aktivitäten dienen.
Gefördert werden Netzwerkmanagementdienstleistungen und sowie (im separaten Antragsverfahren) Entwicklungsprojekte des Netzwerks. Eine Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder und Branchen besteht nicht.
Die Förderung der Netzwerkeinrichtung ist degressiv; dei Fehlbeträge sind durch die Netzwerkmitglieder zu finanzieren.
Weiterbildungsmöglichkeiten für Mitarbeitende und Unternehmer:innen zum Thema Technologie und Wissenstransfer.
Die Stuttgarter Produktionsakademie ist innerhalb des größten Standorts für Produktionsforschung in Europa angesiedelt – bestehend aus dem Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung (IPA) sowie den Universitätsinstituten Institut für Industrielle Fertigung und Fabrikbetrieb (IFF), Institut für Steuerungstechnik der Werkzeugmaschinen (IfW) und dem Institut für Werkzeugmaschinen.
Mit den flexiblen, berufsbegleitenden Kontaktstudiengängen können Sie sich oder Ihre Mitarbeiter auf dem Fachgebiet Data Science and Business Analytics weiterbilden. Sie können aus verschiedenen Paketen wählen, die aus je drei Modulen bestehen, um sich so passgenau in Ihrem Themengebiet zu qualifizieren.
Folgende Pakete stehen zur Auswahl:
Die Teilnahmegebühr für das Paket beträgt 4200 EUR zzgl 300 EUR Prüfungsgebühr
Das Seminar bietet Ihnen kreative Impulse um die Innovationsentwicklung stärker auf den Kunden auszurichten. Mit Design Thinking und Business Model Generation lernen Sie hands-on eine der wichtigsten Methoden und Tools für eine strukturierte, kundenzentrierte Innovations- und Produktentwicklung kennen. Die Weiterbildung beinhaltet vier Präsenztage an der Hochschule der Medien in Stuttgart und eine ca 3-monatige Online-Phase als Selbststudium.
Bei erfolgreichem Abschluss inklusive Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Hochschulzertifikat (ECTS), das auch auf ein Masterstudium angerechnet werden kann.
Die Teilnahmegebühr beträgt 1200 EUR zzgl 100 EUR Prüfungsgebühr
Das Angebot dient vor allem Unternehmen aus der fertigenden Industrie, die ihre Entwicklungsprozesse digitalisieren möchten. Das betrifft beispielsweise die digitale Produktentwicklung und die digitale Fertigungsplanung. Bei der Herstellung komplexer Produkte kommt der Vorab-Simulation und Visualisierung eine immer größere Bedeutung zu – denn diese helfen entscheidend, Fehler zu vermeiden und Entwicklungsprozesse wettbewerbsfähig zu halten. In Baden-Württemberg betrifft dies viele Unternehmen, die im Maschinen- und Anlagenbau, in der Automobilbranche sowie in der Luft- und Raumfahrt tätig sind.
Vom Megatrend der Digitalisierung sind Unternehmen aller Größen und Wirtschaftszweige gleichermaßen betroffen. Im Gegensatz zu Konzernen und großen Familienunternehmen besteht bei kleinen und mittelständischen Unternehmen jedoch nach wie vor Aufholbedarf bei der Digitalisierung. Diese wettbewerbsentscheidende Entwicklung von KMU wird bisher teilweise noch unzureichend vollzogen. Die Initiative „Digitallotsen“ leistet einen Beitrag dazu, insbesondere KMU bei ihren Digitalisierungsprozessen zu begleiten und zu unterstützen.
In den Sprechstunden können sich interessierte Vertreter von KMU über neue Geschäftsmöglichkeiten und Prozesse der virtuellen Produktentwicklung und Fertigungsplanung erkundigen. Es werden Kontakte zu Ansprechpartnern im Bereich der digitalisierten Entwicklungsprozesse vermittelt und aktuelle Trends im Virtuellen Engineering sowie in Virtual Reality und Augmented Reality aufgezeigt. Die Sprechstunden finden quartalsweise in den folgenden Städten statt: Aalen, Albstadt, Freiburg, Friedrichshafen, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim, Reutlingen, Schwäbisch Hall, Stuttgart, Sankt Georgen, Tuttlingen und Ulm. Außerdem ist eine individuelle Terminabstimmung möglich.
Das Projekt „Lotsen für die Digitalisierung von Planungs- und Entwicklungsprozessen“ des VDC wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg gefördert. Ziel des Projektes ist es, mittelständische Unternehmen mit geeigneten Maßnahmen bei der Digitalisierung zu unterstützen. Das VDC erarbeitet als Digitallotse weitere Maßnahmen zur konkreten Unterstützung von KMU, beispielsweise einen Virtual-Engineering-Anwendungsatlas und ein digitales Transfer- und Informationssystem. Daneben werden regionale Veranstaltungen zu Digitalisierungsthemen organisiert.
Publikationen und Studien zu Digitalisierungsthemen im Bereich Technologietrends und Wissenstransfer.
Wer haftet, wenn ein autonomes Fahrzeug ein anderes Fahrzeug beschädigt oder sogar einen Menschen verletzt? Welche Rechtsfragen kommen auf Hersteller mobiler Roboter in Bezug auf die Zulassung ihrer autonomen Produkte zu? Welche Arbeits- und Datenschutzrichtlinien sind beim Einsatz autonomer Systeme wünschenswert und praktikabel? Eine frühzeitige Analyse rechtlicher Zusammenhänge kann potenzielle Gefahren vermeiden helfen.
Es wurden sieben relevante Rechtsgebiete festgelegt, in denen die notwendigen Voraussetzungen herausgearbeitet werden, die die im BMWi-Technologieprogramm AUTONOMIK angedachten Innovationen erst ermöglichen.
Dieser Leitfaden wurde im Rahmen der Begleitforschung zum BMWi-Programm AUTONOMIK erstellt.
Der Leitfaden bietet eine Checkliste für Anwender mit Hinweisen zu vertiefenden Informationen. Danach werden die bekanntesten und in der Praxis weit verbreiteten allgemeinen Methoden beleuchtet. Im Anschluss daran werden die spezifischen auf Industrie 4.0 fokussierten Methoden und die Instrumente, die im Rahmen des Projekts GEMINI entwickelt wurden, beschrieben. Des Weiteren werden grundlegende Fragestellungen, wie sich ändernde Wertschöpfungsketten, unterschiedliche Geschäftsmodelldefinitionen sowie Herausforderungen und Potenziale für neue Geschäftsmodelle, erörtert.
Trotz der Dominanz US-amerikanischer Unternehmen, sollte nicht der Schluss gezogen werden, Unternehmen aus Deutschland seien nicht in der Lage, sich auf datenbasierte Geschäftsmodelle im industriellen Bereich zu spezialisieren und neu entstehende Geschäftsfelder zu besetzen. Voraussetzung dafür ist jedoch zunächst die gemeinsame Schaffung einheitlicher Standards (De-jure oder De-facto) für künftige Systemschnittstellen und Informationsarchitekturen, mit denen eine schnelle Marktdurchdringung erreicht werden kann. Gerade innovative mittelständische Unternehmen können zu den Gewinnern der Digitalisierung werden, wenn es ihnen gelingt, ihre Geschäftsmodelle anzupassen und Chancen der digitalen Transformation für sich zu nutzen.
Hierfür bieten insbesondere Kooperationen von etablierten Unternehmen mit innovativen Start-ups ein großes Potenzial. Bewährte Marktpositionen auf der einen und neue Ideen sowie unkonventionelle Methoden auf der anderen Seite ergeben eine gute Verbindung, um die Herausforderungen von Industrie 4.0 durch die gemeinsame Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen und Wertschöpfungsstrategien zu bewältigen.
Digitale Assistenzsysteme gewinnen in diesem Wandel an Bedeutung, da sie die Arbeitnehmerschaft zielgerichtet und lernförderlich in ihren Tätigkeiten unterstützen können. Ihre Marktpotenziale und ihr soziotechnologisch verträglicher Einsatz sind daher von großem Interesse für Wirtschaft und Wissenschaft. Die menschliche Arbeitskraft wird als Produktionsfaktor zu einem immer knapperen Gut, das mit Hilfe digitaler Assistenzsysteme deutlich gestärkt werden kann. Durch den Einsatz digitaler Assistenzsysteme entstehen so auch neue Potenziale für eine Humanisierung der Arbeitswelt, die den technischen Fortschritt dazu nutzt, die Beschäftigten bei schweren, monotonen, aber auch bei neuen, herausfordernden und kognitiv komplexen Tätigkeiten zu entlasten bzw. zu unterstützen, die Qualität der Arbeit zu steigern, lern- und innovationsförderliche Arbeitsprozesse zu unterstützen und die Teilhabemöglichkeiten an Arbeit zu verbessern. Zentral für die Akzeptanz von digitalen Assistenzsystemen sind arbeits- und motivationspsychologische Aspekte, die im Rahmen eines menschzentrierten Designprozesses unter Einbindung der späteren Nutzerinnen und Nutzer adressiert werden sollten.
In der Studie werden die heutigen berufsspezifischen Anforderungen an die Beschäftigten den absehbaren Änderungen in den Kompetenzanforderungen für die digitale Arbeitswelt gegenübergestellt. Besonders betrachtet werden dabei Aspekte der Ergonomie, der Mensch-System-Interaktion und der Mediendidaktik, die bereits beforscht, aber noch wenig angewandt und umgesetzt werden.
Die Dynamik der Veränderungen, die eine zunehmende Digitalisierung für Industrie und Dienstleistungssektor mit sich bringt, stellt für die Wirtschaft eine Herausforderung dar, erst recht aber für die Rechtsprechung. Traditionelle Produktionsverfahren und Geschäftsmodelle werden durch die intelligente Vernetzung von Maschinen und Menschen ebenso disruptiv verändert, wie die darauf basierenden globalen, sehr oft Branchengrenzen überschreitenden Wertschöpfungsnetzwerke. Das Idealbild der digitalen Produktion ist durch einen hohen Automatisierungsgrad, schnelle Reaktionszeiten und optimale Prozessabläufe geprägt.
Diese "schöne neue Welt der Wertschöpfung" enthält neben vielen Chancen für mehr Produktivität und verbesserten Leistungsangeboten auch eine Reihe von Herausforderungen, die es zu beachten gilt, wenn neuartige Geschäftsmodelle erfolgreich zur Umsetzung gebracht werden sollen. Nur durch ein inhaltliches Grundverständnis der technisch gesteuerten, autonom realisierten Abläufe können Rechtsexperten mögliche Anwendungsoptionen für Rechtsnormen erkennen. Gleichzeitig können technische Systeme nur durch ein Mindestmaß an Sensibilität für juristische Fallstricke erfolgreich in Geschäftsmodelle überführt werden. Des Weiteren darf die vage Befürchtung möglicher Risiken nicht zur Innovationsbremse werden. Das Vermeiden möglicher Produktions- und Wertschöpfungsoptimierungen aufgrund unklarer Einschätzung der rechtlichen Auswirkungen wäre im internationalen Wettbewerb fatal.
Daher widmet sich dieser Leitfaden auch der internationalen Einordnung von Risiken in bestehende Rechtsnormen. Eine rechtliche Bewertung möglicher Risiken bedarf eindeutiger Beschreibungen von Prozessszenarien und der Rolle einzelner Akteure. Grundsatzfragen der Haftung für entstandene Fehler, Sachschäden oder für Verletzungen müssen durch Präzedenzfälle aus der realen Praxis entschieden werden. Erst wenn daraus anwendbare Rechtsnormen entstehen, sind Mensch-Technik-Kooperationen juristisch sicher gestaltbar.
In hohem Tempo verändert der digitale Wandel unser gesamtes Wirtschafts- und Arbeitsleben. Neue Technologien stellen langjährig etablierte Prozesse und mitunter ganze Geschäftsmodelle
in Frage und bieten gleichzeitig neue Zukunftschancen. Das gilt auch für das Gastgewerbe als große, wirtschaftlich bedeutende mittelständische Branche in Baden-Württemberg. Unternehmerinnen und Unternehmer in Gastronomie und Hotellerie stehen vor der Herausforderung, die Vorteile der Digitalisierung zu erkennen und für ihre Betriebe zu nutzen.