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  • Technologie- und Wissenstransfer

    Instrument der Innovationsförderung über die innerbetrieblichen Prozesse hinaus

    Mit der Digitalisierung und immer kürzeren Innovationszyklen Schritt zu halten, ist eine große Herausforderung für Unternehmen. Deshalb wird die fortlaufende Vernetzung, der Austausch von Wissen und der Technologietransfer, sowie die stetige Kompetenzentwicklung, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit begrenzten Ressourcen, immer wichtiger, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

    Es hat sich gezeigt, dass der Austausch von Wissen und Technologien zwischen Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Branchen und Sektoren sowie der öffentlichen Verwaltung einen großen Mehrwert für die Innovationsfähigkeit darstellt. Insbesondere dort, wo Experten unterschiedlicher Fachrichtungen zusammentreffen, können disruptive Ideen entstehen und Horizonte erweitert werden. Von Bedeutung ist hier auch die grundlegende Öffnung des Innovationsprozesses im Sinne einer Open-Innovation-Strategie.

    Große Angebotsvielfalt im Technologie- und Wissenstransfer

    Technologie- und Wissenstransfer lässt sich auf vielfältige Art und Weise nutzen und fördern. Dank der digitalen Transformation entstehen auch neue, virtuelle und effizientere Möglichkeiten, miteinander in den Austausch zu kommen. Insgesamt hat sich eine große Anzahl unterschiedlicher virtueller und physischer Transferangebote entwickelt, die Wissen vermitteln oder unterschiedlichste Akteure vernetzen: von Tutorials & Trainings, Weiterbildungen, Kooperationsbörsen, über Wissenschaft-Wirtschaft-Arbeitskreise, Crowdsourcing-Angebote, regionale Cluster-Initiativen sowie themen- und technologiebezogene Hubs und Labore, bis hin zu Veranstaltungen und Messen.

    Das Land Baden-Württemberg betrachtet den Technologie- und Wissenstransfer als zentrales Instrument, mit dem Unternehmen innerbetrieblich und darüber hinaus Prozesse optimieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit durch neue Produkte, Services und Geschäftsmodelle stärken können. In diesem Rahmen stellt auch das Land eine große Bandbreite an Transferangeboten zur Verfügung, in deren Rahmen für diverse Branchen, von der industriellen Produktion über das Handwerk bis hin zum Handel aktuelles Wissen zu wichtigen Technologien, wie der Künstlichen Intelligenz, vermittelt wird. Grundsätzlich wird sich der Transfer auch zukünftig immer stärker digitalisieren, sodass virtuelle Kommunikationswege, Plattformen und Formate stärker in den Fokus rücken. Gerade die Digitalisierung des Transfers wird dazu beitragen, über das bisher Bekannte hinaus neue Transferangebote zu entwickeln und den Zugriff auf wichtiges Expertenwissen in den verschiedensten Branchen- und Technologiefeldern auch für neue Nutzergruppen zu erleichtern.

    Cloud-Technologie. Integriertes digitales Web-Konzept im Hintergrund

    Förderprogramme

    Weitere Förderprogramme

    Fördermöglichkeiten für Maßnahmen im Bereich Technologietrends und Wissenstransfer

    Privat Investierende, die Geschäftsanteile an diesen jungen innovativen Unternehmen erwerben, werden gefördert. Der privat Investierende erhält 25 Prozent des Ausgabepreises seiner Anteile als Erwerbszuschuss zurückerstattet.

    Förderart
    Erwerbszuschuss
    Förderbereich
    Allgemeine Rahmenbedingungen für den 25-prozentigen Zuschuss sind: 25% Erwerbszuschuss bei direktem Anteilserwerb (bisher 20%) und bei Wandeldarlehen (bisher 10%) / Einführung eines „INVEST-Budgets“ in Höhe von 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen pro Investierendem (d.h. keine weitere INVEST-Förderung mehr, wenn 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen ausgezahlt oder bewilligt wurden) / 10.000 Euro Mindestinvestitionssumme (bisher 25.000 Euro) / 200.000 Euro maximale förderfähige Investitionssumme pro Investment / Erweiterung der zulässigen Rechtsformen für förderfähige Unternehmen auf eingetragene Genossenschaften (eG)
    Fördergeber
    Bund
    Zielgruppe
    Start-ups und privat Investierende
    Verfahren
    Im normalen Antragsverfahren reicht zunächst das Unternehmen einen Online-Antrag beim BAFA ein. Das BAFA bescheinigt dem Unternehmen die Förderfähigkeit.
    Ansprechpartner
    INVEST Wagniskapital, + 49 6196 908-1964

    Angesprochen werden Unternehmen aus Gewerbe und Handwerk, die mit Hilfe externer Beratung ein innovatives Produkt oder ein innovatives technisches Verfahren in ihrem Unternehmen einführen wollen. Über „go-Inno“ können diese Unternehmen 50 Prozent ihrer Ausgaben für die Beratungsleistung bei einem der dafür autorisierten Beratungsunternehmen decken. Die Gutscheine sind beim Beratungsunternehmen erhältlich, ein Antragsverfahren ist nicht erforderlich.

    Förderart
    Zuschuss
    Förderbereich
    Prozesse
    Digitalisierung
    Beratung
    Fördergeber
    Bund (BMWK)
    Zielgruppe
    Unternehmen
    Ansprechpartner
    Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.

    Gefördert werden Maßnahme für KMU, welche die Digitalisierung

    • strategisch angehen,
    • auf Basis betrieblicher Anforderungen gestalten und
    • innovative Digitalisierungsanwendungen zielführend in das Unternehmen einbringen.

    Die Instututionen erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren. Der Zeitraum kann höchstens um 2 Jahre verlängert werden.

    Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:

    • Sie sind ausschließlich im nichtwirtschaftlichen Bereich tätig.
    • Sie werden bisher mit Ihrem Vorhaben nicht von öffentlichen Stellen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Gemeinschaft gefördert.
    • Der Bund muss ein erhebliches Interesse an Ihrem Projekt haben.
    • Bei einem Verbundprojekt schließen sich höchstens 5 Partner zusammen.
    • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
    Förderart
    Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
    Förderbereich
    Forschung & Innovation (themenoffen), Infrastruktur
    Fördergeber
    Bund
    Zielgruppe
    Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche oder nicht gewinnorientiert arbeitende Institutionen, wie zum Beispiel Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände, Wirtschaftsförderer, Kammern, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften.
    Abgabetermin / Stichtag
    Skizzen können zu den folgenden Terminen eingereicht werden:
    1. Frist: 31.10.2020 um 12:00 Uhr,
    2. Frist: 31.7.2021 um 12:00 Uhr,
    3. Frist: 31.1.2022 um 12:00 Uhr.
    Verfahren
    Das Förderverfahren ist zweistufig.
    Ansprechpartner
    DLR Projektträger, mittelstand-digital@dlr.de

    Die Förderrichtlinie „Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“ dient der Förderung der umfassen-den Erforschung und Entwicklung (FuE) innovativer, datenorientierter Produktionsverfahren und der Implementierung von Industrie 4.0 in den Wertschöpfungssystemen der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie. Sie unterstützt das in der Nationalen Industriestrategie 2030 formulierte Ziel zur Stärkung neuer Technologien als entscheidenden Treiber des Strukturwandels. Auch die in der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung verankerte Zielsetzung zur Stär-kung des Ideen-, Wissens- und Technologietransfers wird direkt angesprochen. Sie ist zudem in den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Juni 2020 gestarteten „Transformationsdialog Automobilwirtschaft“ und in der vom BMWi und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) getragenen „Plattform Industrie 4.0“ eingebunden.

    Förderart
    Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    Förderbereich
    Gegenstand der Förderung sind prozessorientierte Einzel- und Verbundprojekte, die signifikante Teile einer Wertschöpfungskette abdecken z. B.: digitale Fertigungskonzepte, vernetzte Wertschöpfungsprozesse, digitaler Zwiling, Digitale Transparenz in der Fertigung.
    Fördergeber
    Bund
    Zielgruppe
    Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Bezügen zur Fahrzeug- und Zulieferindustrie, mit Sitz, einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland sowie staatliche und nicht staatliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und sonstige Einrichtungen mit FuE-Interesse
    Verfahren
    Zweistufiges Antragsverfahren
    Ansprechpartner
    BMWi, kopa@bmwi.de

    Über einen Innovationsgutschein förderfähig sind zum Beispiel Recherchen und Machbarkeitsstudien, Material- oder Designuntersuchungen oder auch der Bau von Prototypen und Tests zur Sicherstellung von Qualität oder Umweltverträglichkeit. Anders als bisher gibt es nicht mehr fünf, sondern nur noch drei Gutscheinlinien: Innovationsgutschein BW (maximal 7.500 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent), Innovationsgutschein Hightech BW (maximal 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent), Innovationsgutschein Start-up BW (maximal 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent).

    Förderart
    Zuschuss
    Förderbereich
    Förderfähige Leistungen sind wissenschaftliche Tätigkeiten vor der eigentlichen Entwicklung neuer Produkte, Produktionsmethoden und Dienstleistungen. Dazu gehören Recherchen zu Technologien, Patenten oder Märkten, Machbarkeitsstudien, Material- oder Designuntersuchungen, sowie Studien zur Herstellungstechnik. Außerdem werden auch umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten unterstützt, wie zum Beispiel das Entwerfen und Konstruieren, Service-Engineering, der Bau von Prototypen und Tests zur Sicherstellung von Qualität oder Umweltverträglichkeit.
    Fördergeber
    Land
    Zielgruppe
    KMU, Start-ups, freie Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg
    Ansprechpartner
    L-Bank
    4 Stapel Münzen

    Bildungsangebote

    Weitere Bildungsangebote

    Weiterbildungsmöglichkeiten für Mitarbeitende und Unternehmer:innen zum Thema Technologie und Wissenstransfer.

    Mit den flexiblen, berufsbegleitenden Kontaktstudiengängen können Sie sich oder Ihre Mitarbeiter auf dem Fachgebiet Data Science and Business Analytics weiterbilden. Sie können aus verschiedenen Paketen wählen, die aus je drei Modulen bestehen, um sich so passgenau in Ihrem Themengebiet zu qualifizieren.

    Folgende Pakete stehen zur Auswahl:

    • Modulpaket für Einsteiger (Business Analytics, Applied Statistics, Data Science)
    • Modulpaket für Business Analysts (Data-Warehouse-Workshop, BI-and Big-Data-Design-Workshop, Programming for Data Science)
    • Modulpaket für Data Scientists (Bi- and Big-Data-Architectures, Web & Social Media Analytics, Business and CRM Analytics)
    • Bei erfolgreichem Abschluss inklusive Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Hochschulzertifikat (ECTS), das auch auf ein Masterstudium angerechnet werden kann.

    Die Teilnahmegebühr für das Paket beträgt 4200 EUR zzgl 300 EUR Prüfungsgebühr

     

    Bildungsart
    Berufsbegleitende Weiterbildung
    Region
    Stuttgart
    Lara Völk
    Weiterbildungszentrum Hochschule der Medien Stuttgart
    Nobelstr. 10a
    70569 Stuttgart

    +49 711 8923 2093
    voelk@hdm-stuttgart.de
    zum Bildungsangebot

    Das Angebot dient vor allem Unternehmen aus der fertigenden Industrie, die ihre Entwicklungsprozesse digitalisieren möchten. Das betrifft beispielsweise die digitale Produktentwicklung und die digitale Fertigungsplanung. Bei der Herstellung komplexer Produkte kommt der Vorab-Simulation und Visualisierung eine immer größere Bedeutung zu – denn diese helfen entscheidend, Fehler zu vermeiden und Entwicklungsprozesse wettbewerbsfähig zu halten. In Baden-Württemberg betrifft dies viele Unternehmen, die im Maschinen- und Anlagenbau, in der Automobilbranche sowie in der Luft- und Raumfahrt tätig sind.

    Digitalisierung als Herausforderung für den Mittelstand

    Vom Megatrend der Digitalisierung sind Unternehmen aller Größen und Wirtschaftszweige gleichermaßen betroffen. Im Gegensatz zu Konzernen und großen Familienunternehmen besteht bei kleinen und mittelständischen Unternehmen jedoch nach wie vor Aufholbedarf bei der Digitalisierung. Diese wettbewerbsentscheidende Entwicklung von KMU wird bisher teilweise noch unzureichend vollzogen. Die Initiative „Digitallotsen“ leistet einen Beitrag dazu, insbesondere KMU bei ihren Digitalisierungsprozessen zu begleiten und zu unterstützen.

    Information als erster Schritt zur Sicherung von Wettbewerbsvorteilen

    In den Sprechstunden können sich interessierte Vertreter von KMU über neue Geschäftsmöglichkeiten und Prozesse der virtuellen Produktentwicklung und Fertigungsplanung erkundigen. Es werden Kontakte zu Ansprechpartnern im Bereich der digitalisierten Entwicklungsprozesse vermittelt und aktuelle Trends im Virtuellen Engineering sowie in Virtual Reality und Augmented Reality aufgezeigt. Die Sprechstunden finden quartalsweise in den folgenden Städten statt: Aalen, Albstadt, Freiburg, Friedrichshafen, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim, Reutlingen, Schwäbisch Hall, Stuttgart, Sankt Georgen, Tuttlingen und Ulm. Außerdem ist eine individuelle Terminabstimmung möglich.

    Das Projekt „Lotsen für die Digitalisierung von Planungs- und Entwicklungsprozessen“ des VDC wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg gefördert. Ziel des Projektes ist es, mittelständische Unternehmen mit geeigneten Maßnahmen bei der Digitalisierung zu unterstützen. Das VDC erarbeitet als Digitallotse weitere Maßnahmen zur konkreten Unterstützung von KMU, beispielsweise einen Virtual-Engineering-Anwendungsatlas und ein digitales Transfer- und Informationssystem. Daneben werden regionale Veranstaltungen zu Digitalisierungsthemen organisiert.

    Bildungsart
    Beratungssprechstunde
    Bildungsbereich
    Digitalisierung
    KMU
    Entwicklungsprozesse
    Produktentwicklung
    Region
    Baden-Württemberg
    Ansprechpartner
    VDC Fellbach
    Virtual Dimension Center Fellbach
    Kompetenzzentrum für virtuelle Realität und Kooperatives Engineering w.V.
    Auberlenstraße 13
    70736 Fellbach

    +49 711 585309-0
    info@vdc-fellbach.de
    Webseite
    zum Bildungsangebot

    Das Seminar bietet Ihnen kreative Impulse um die Innovationsentwicklung stärker auf den Kunden auszurichten. Mit Design Thinking und Business Model Generation lernen Sie hands-on eine der wichtigsten Methoden und Tools für eine strukturierte, kundenzentrierte Innovations- und Produktentwicklung kennen. Die Weiterbildung beinhaltet vier Präsenztage an der Hochschule der Medien in Stuttgart und eine ca 3-monatige Online-Phase als Selbststudium.

    Bei erfolgreichem Abschluss inklusive Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Hochschulzertifikat (ECTS), das auch auf ein Masterstudium angerechnet werden kann.

    Die Teilnahmegebühr beträgt 1200 EUR zzgl 100 EUR Prüfungsgebühr

     

    Bildungsart
    Berufsbegleitende Weiterbildung
    Region
    Stuttgart
    Lara Völk
    Weiterbildungszentrum Hochschule der Medien Stuttgart
    Nobelstr. 10a
    70569 Stuttgart

    +49 711 8923 2093
    voelk@hdm-stuttgart.de
    zum Bildungsangebot
    Stapel mit Schulmaterial. Auf dem Stapel befindet sich ein Bleistift, Lineal und Apfel

    Studien

    Weitere Studien

    Publikationen und Studien zu Digitalisierungsthemen im Bereich Technologietrends und Wissenstransfer.

    Die Studie stellt die wichtigsten Konzepte und Methoden des Maschinellen Lernens vor, gibt einen Überblick über Herasuforderungen der Technologie und zeigt neue Forschungsfelder auf. Außerdem wird der Standort Deustchland näher vorgestellt, indem Rahmenbedingungen sowie relevante Märkte und Branchen thematisiert werden.

    Publikationsart
    Studie
    Themenbereich
    Künstliche Intelligenz
    Maschinelles Lernen
    Digitalisierung
    Region
    Bundesweit
    Zielgruppe
    Unternehmen
    Wirtschaft
    Katrin Berkler
    Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme IAIS
    Leiterin Presse und Öffentlichkeitsarbeit Fraunhofer-Allianz Big Data und Künstliche Intelligenz

    Schloss Birlinghoven
    53757 Sankt Augustin

    +49 2241 14-2252
    zum Download

    Wer haftet, wenn ein autonomes Fahrzeug ein anderes Fahrzeug beschädigt oder sogar einen Menschen verletzt? Welche Rechtsfragen kommen auf Hersteller mobiler Roboter in Bezug auf die Zulassung ihrer autonomen Produkte zu? Welche Arbeits- und Datenschutzrichtlinien sind beim Einsatz autonomer Systeme wünschenswert und praktikabel? Eine frühzeitige Analyse rechtlicher Zusammenhänge kann potenzielle Gefahren vermeiden helfen.

    Es wurden sieben  relevante Rechtsgebiete festgelegt, in denen die notwendigen Voraussetzungen herausgearbeitet werden, die die im BMWi-Technologieprogramm AUTONOMIK angedachten Innovationen erst ermöglichen.

    1. Grundlagenfragen: Was bedeuten Konzepte wie „Handlung“,  „Zurechnung“ oder „Schuld“ im Zeitalter autonomer Maschinen?
    2. Strafrechtliche Haftung: Wer wird  bestraft, wenn eine autonome Maschine einen Schaden verursacht? Der Hersteller ? Der Programmierer? Oder derjenige, der die Maschine einsetzt?
    3. Zivilrechtliche Haftung: Wer haftet bei Fehlfunktionen der Maschine auf Schadensersatz?
    4. Rechtsfragen der Zulassung: Unter welchen Voraussetzungen kann eine autonome Maschine eingesetzt werden? Wer ist für die Entscheidung dieser Frage zuständig?
    5. Versicherung: Lassen sich autonome Geräte versichern? Welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen durch autonome Maschinen hervorgerufene Schäden zu versichern?
    6. Arbeitsschutz: Welche Maßnahmen müssen im Betrieb getroffen werden, um Arbeitnehmer gegen Schäden durch autonome Maschinen zu schützen?
    7. Datenschutz: Welche Daten dürfen durch autonome Maschinen erhoben werden? Wie darf mit diesen Daten umgegangen werden? Bedeutet die Vernetzung von autonomen Maschinen das Ende des Datenschutzes?

    Dieser Leitfaden wurde im Rahmen der Begleitforschung zum BMWi-Programm AUTONOMIK erstellt.

    Publikationsart
    Leitfaden
    Themenbereich
    Digitalisierung
    Recht
    Region
    Deutschland
    Zielgruppe
    Anwender
    Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf
    Universität Würzburg
    Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik

    Domereschulstraße 16
    97070 Würzburg

    Webseite
    zum Download

    In hohem Tempo verändert der digitale Wandel unser gesamtes Wirtschafts- und Arbeitsleben. Neue Technologien stellen langjährig etablierte Prozesse und mitunter ganze Geschäftsmodelle
    in Frage und bieten gleichzeitig neue Zukunftschancen. Das gilt auch für das Gastgewerbe als große, wirtschaftlich bedeutende mittelständische Branche in Baden-Württemberg. Unternehmerinnen und Unternehmer in Gastronomie und Hotellerie stehen vor der Herausforderung, die Vorteile der Digitalisierung zu erkennen und für ihre Betriebe zu nutzen.

    Publikationsart
    Leitfaden
    Themenbereich
    Digitalisierung
    Hotel-und Gastgewerbe
    Region
    Deutschland
    Zielgruppe
    Anwender aus dem Hotel-und Gaststättengewerbe
    Ansprechpartner
    DEHOGA Baden-Württemberg
    Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung des Gastgewerbes in Baden-Württemberg mbH
    Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg e.V.
    Augustenstraße 6
    70178 Stuttgart

    +49 711 61988-0
    hgf@dehogabw.de
    Webseite
    zum Download

    Diese und weitere Fragen haben das Marktforschungsinstitut Kantar TNS und das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) über 1000 Unternehmen in Baden-Württemberg gestellt. Da eine methodisch vergleichbare Studie auf Bundesebene vorliegt, geht aus diesem Monitoring-Report auch hervor, wie Baden-Württemberg im Bundesvergleich bei der Digitalisierung abschneidet. Darüber hinaus gibt der Bericht auch Aufschluss darüber, wie wichtig die IT-Sicherheit Unternehmen in Baden-Württemberg ist und welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden, um die IT-Sicherheit zu erhöhen. Der Report steht als  Langfassung (pdf, 4 MB) oder als Kurzfassung (pdf, 1,4 MB) zum Download zur Verfügung.

    Publikationsart
    Studie
    Themenbereich
    Digitalisierung
    Wirtschaft, einzelne Branchen in BW
    Region
    Baden-Württemberg
    Zielgruppe
    Unternehmen
    Tobias Weber
    Kantar TNS
    Director Business Intelligence

    089 5600 1760
    Tobias.Weber@kantartns.com
    zum Download

    Eine Möglichkeit zur Realisierung eines agilen und auf Offenheit beruhenden Innovationsverhaltens liegt in der Nutzung von Makerspaces. Die vom Technologiebeauftragten der Landesregierung initiierte Studie geht daher der Frage nach den Anforderungen kleiner und mittelständischer Unternehmen an Makerspaces auf den Grund und skizziert ein erstes Konzept für den Aufbau einer Makerspace-Landschaft in Baden Württemberg.

    Publikationsart
    Studie
    Themenbereich
    KMU, Makerspace, Innovation, Technologietransfer
    Region
    Baden-Württemberg
    Zielgruppe
    KMU verschiedener Branchen
    Dr.-Ing. Rainer Nägele
    Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO
    Nobelstraße 12
    70569 Stuttgart

    +49 711 970-5106
    rainer.naegele@iao.fraunhofer.de
    Webseite
    zum Download
    Bücherstapel