KI-Innovationswettbewerb für einzelbetriebliche Vorhaben

für mehr „KI made in BW“

8 Millionen Euro zur Unterstützung von kleinen Unternehmen

Der „KI-Innovationswettbewerb Baden-Württemberg“ startet in diesem Jahr in seine dritte Runde. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau stellt hierzu rund 8 Mio. Euro zur Verfügung. Ziel ist es, mit Hilfe des Wettbewerbs Innovationen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) und eine schnellere Erreichung der Marktreife zu ermöglichen. Der Fokus soll dabei vor allem auf den kleinen Unternehmen liegen, um deren internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. 

Einreichungsfrist für die Förderanträge war Montag, der 10. Mai 2021. Antragsteller können Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und mit einem Vorjahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von max. 10 Mio. Euro sein (als Konsortialpartner sind auch mittlere Unternehmen zugelassen).

Entwicklung innovativer KI-Anwendungen stehen im Fokus

Gerade für kleine Unternehmen bieten KI-Anwendungen enorme Potenziale. Dies gilt nicht nur für die Optimierung ihrer internen Prozesse. Denn innovative KI-Lösungen führen zu neuen Produkten und Dienstleistungen, mit denen die Unternehmen neue Marktsegmente und Kundengruppen erschließen können. Dabei bieten KI-Lösungen sowohl für Endkunden, als auch für Geschäftskunden enorme Potenziale. Aufgrund dessen hat der KI-Innovationswettbewerb zum Ziel, kleine Unternehmen bei der (Weiter-)Entwicklung ihrer KI-Anwendungen zu unterstützen, um somit die Marktreife von neuen bzw. erheblich verbesserten Produkten und Dienstleistungen beschleunigen zu können.

Gemeinsame Entwicklungsarbeiten möglich

Für die Entwicklung von KI-Lösungen ist es teilweise wichtig, diese gleich auch an einem konkreten Anwendungsfall bzw. an einer konkreten Problematik zu erproben. Daher bietet der KI-Innovationswettbewerb in seiner dritten Runde die Möglichkeit, Konsortialprojekte bestehend aus zwei Unternehmen einzureichen. Konsortialführer (Hauptantragssteller) muss dabei das kleine Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte) sein. Dieses muss auch die maßgebliche Entwicklungsarbeit durchführen. Konsortialpartner können hingegen KMU, d.h. auch mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, sein, die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Sie können für das Projekt bspw. Daten, Testumgebungen und Anwendungsfelder zur Verfügung stellen und ebenfalls gefördert werden.

Ziel der Konsortialprojekte soll es sein, die KI-Lösung gleich in der Praxis umzusetzen. Somit soll nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens ausgebaut werden, welches die Entwicklungsarbeit leistet, sondern auch bei dem Konsortialpartner, der die KI-Anwendung implementiert. Denn durch die Optimierung der Prozesse, Produkte und Dienstleistungen wird auch die Wettbewerbsfähigkeit des Konsortialpartners gestärkt.

Ansprechpartner

Dr. Carolin Klinger

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Carolin.Klinger@vdivde-it.de089 5108963-018

Mascha Eckhardt

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Referat 31 "Industrie- und Technologiepolitik, Digitalisierung"
Mascha.Eckhardt@wm.bwl.de+49 711 123 2442