Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um am Innovationswettbewerb teilzunehmen:
- Antragsteller können Unternehmen aller Branchen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg, mit weniger als 50 Beschäftigten und mit einem Vorjahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von max. 10 Millionen Euro, sein.
- Konsortialpartner können Unternehmen aus allen Branchen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg sein, wenn sie weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen.
Im Fokus stehen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die durch eine innovative (Weiter-)Entwicklung von KI die Marktreife von neuen bzw. erheblich verbesserten Produkten und Dienstleistungen beschleunigen.
Für die genauen Fördervoraussetzungen beachten Sie bitte den Förderaufruf „KI-Innovationswettbewerb Baden-Württemberg für einzelbetriebliche Vorhaben: Entwicklung Künstlicher Intelligenz für innovative Produkte und Dienstleistungen“.